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Pflichten bei Eis und Schnee, wer hält welche Wege frei? Wichtige Versicherungen
#Pflichten bei #Eis und #Schnee, wer hält welche Wege frei? Wichtige #Versicherungen
Starker Schneefall sorgt bei manchen für Freude, bei anderen für Arbeit: Denn es besteht eine Räum- und Streupflicht, die Eigentümer oder auch Mieter treffen kann. Bürgersteige und Zufahrten müssen in der Regel von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends frei sein. Die #Verbraucherzentrale NRW erklärt, wer ganz konkret bei #Schnee und #Glatteis tätig werden muss und welche Versicherungen man haben sollte.
Räumpflicht für #Eigentümer oder #Mieter
Bei Schnee und Glatteis müssen Eigentümer von Immobilien Bürgersteige, Wege und Zufahrten räumen oder streuen. Wer dem nicht nachkommt, riskiert Schadensersatzansprüche, wenn jemand auf dem Grundstück ausrutscht und dabei zu Schaden kommt. Eigentümer können die #Räumpflicht und #Streupflicht auf ihre Mieter übertragen. Das muss jedoch im Mietvertrag vereinbart sein. Wenn es in der Hausordnung steht, gilt das nur, wenn diese Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist. Wohnen mehrere Mieter im Haus, muss klar sein, wer wann zuständig ist. Zu welcher Uhrzeit Gehwege geräumt sein müssen, ist in den Landesgesetzen oder in den Satzungen der Gemeinden geregelt. Meist gilt, dass die Wege von 7 bis 20 Uhr frei sein müssen, sonntags und feiertags von 9 Uhr an.
Das richtige Streumittel
Wer Gehwege eisfrei halten will, sollte zu umweltverträglichen Streumitteln aus Kalkstein, Sand oder Quarz greifen: Diese Varianten sind eine gute Alternative zum #Salz, dessen Einsatz in vielen Kommunen verboten ist. Als Rutschschutz eignen sich #Splitt und #Sand. Empfehlenswerte Streumittel tragen oft das Umweltzeichen »Blauer Engel«. Aufgefegte Reste können in der grauen Tonne entsorgt werden.
Wer haftet, wenn jemand stürzt?
Rutscht jemand auf einem vereisten oder schneebedeckten Weg aus und verletzt sich, können Ersatzansprüche auf die Person zukommen, die die Streupflicht hatte. Betroffene sollten dann ihre private Haftpflichtversicherung informieren, die den Anspruch prüft und den Schaden gegebenenfalls reguliert. Wer keine Haftpflichtversicherung hat und einen Schaden etwa durch unterlassendes Schneeräumen verursacht, muss mögliche Ansprüche aus eigenen Mitteln ersetzen. Das kann je nach Verletzung teuer werden, denn zum Beispiel kann die gesetzliche Krankenversicherung Regress fordern. Geschieht ein Unfall, greift bei Verletzungen die Krankenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung des Gestürzten, falls der Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Heimweg passiert ist. Bei Langzeitfolgen zahlt die private #Unfallversicherung.
Versicherungen für Schäden am Haus
Bricht ein Hausdach unter der Schneelast ein, hilft nur eine zusätzlich zur Gebäudeversicherung abgeschlossene oder darin enthaltene Elementarschadenversicherung. Wenn Schnee Fenster zerstört, kann auch die Glasversicherung einspringen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Scheiben gerissen sind. Wenn Wasser in Leitungen gefriert, übernehmen in der Regel #Hausratversicherung und #Wohngebäudeversicherung den Schaden – vorausgesetzt, dieser spezielle Versicherungsschutz ist im Vertrag enthalten.
Weiterführende Infos und Links
Mehr Informationen über mögliche Schäden durch Eis und Schnee und die richtigen Versicherungen bietet die Website www.verbraucherzentrale.nrw/node/10922 …
Der #VFR #Verlag für #Rechtsjournalismus hat einen Ratgeber Artikel zu dem Thema veröffentlicht, in dem es um folgende Punkte geht …
- Welche Regelungen gibt es zum Winterdienst?
- Die Schneeräumpflicht im Gesetz
- Winterdienst und Schneeräumen als Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht
- Wer muss den Schnee räumen – Mieter oder Vermieter?
- Ist beim Schneeräumen eine Uhrzeit vorgeschrieben?
- Welche Vorschriften gibt es beim Schneeräumen auf dem Gehweg?
- Welche Streumittel können Sie verwenden?
- Müssen Sie für Verletzungen haften, wenn Sie den Schnee nicht räumen?
- 5 Tipps zum Schneeschippen
- Vor dem Schneeschieben: Wohin mit der weißen Pracht?
- Richtige Kleidung tragen
- Schneeschieber und Besen: Was ist geeignet?
- Achten Sie auf Bewegungen, wenn Sie Schnee schieben
- Was tun bei schlechtem Untergrund?
- FAQ: Schneeräumen









