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NOW Kommentar: Es geht nicht um Schadensersatz – sondern um Verbraucherrechte
#NOW #Kommentar: Es geht nicht um Schadensersatz – sondern um Verbraucherrechte
#Gütersloh, 1. August 2026
Die #Stadtwerke #Gütersloh betonen, sie gingen derzeit nicht davon aus, schadensersatzpflichtig zu sein. Begründung: Man habe die Verunreinigung weder verursacht noch fahrlässig gehandelt.
Diese Aussage wirft allerdings Fragen auf.
Denn zunächst einmal geht es gar nicht um #Schadensersatz. Es geht um ein #Vertragsverhältnis zwischen einem #Versorgungsunternehmen und seinen #Kunden – und damit auch um #Verbraucherrecht und #Verbraucherschutz.
Die #Stadtwerke schulden #Trinkwasser, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ohne zusätzliche Maßnahmen genutzt werden kann. Genau diese Leistung kann derzeit in einem Teil des Versorgungsgebiets nicht erbracht werden. Das #Wasser muss vor dem #Trinken abgekocht werden. Für die Verbraucher bedeutet das zusätzlichen #Aufwand, zusätzliche #Energiekosten und erhebliche #Einschränkungen im Alltag.
Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht: Wer hat die Verunreinigung verursacht?
Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Wird die vertraglich geschuldete Leistung derzeit überhaupt vollständig erbracht?
Der Hinweis auf einen möglicherweise fehlenden Schadensersatzanspruch beantwortet diese Frage nicht.
Ebenso wenig beantwortet er die Frage, ob Verbraucher unter diesen Umständen weiterhin den vollen #Wasserpreis #zahlen müssen oder ob Kulanzregelungen beziehungsweise eine #Minderung des Entgelts in Betracht kommen könnten.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: der Verbraucherschutz.
#Trinkwasser ist kein beliebiges Produkt. Verbraucher dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass Wasser aus dem #Hahn bedenkenlos genutzt werden kann. Fällt diese #Selbstverständlichkeit weg, stellt sich auch die Frage nach den Informationspflichten des Versorgers.
Reicht es aus, einige #Flugblätter zu verteilen, eine #Internetseite zu aktualisieren und auf #Medienberichte zu hoffen? Oder treffen einen #Wasserversorger bei einer möglichen #Gesundheitsgefahr weitergehende #Warnpflichten?
Denn nicht jeder liest täglich #Lokalnachrichten, nutzt das #Internet oder leert regelmäßig seinen #Briefkasten. Muss der Verbraucher sich aktiv informieren – oder ist es Aufgabe des Versorgers sicherzustellen, dass die Warnung die Betroffenen tatsächlich erreicht?
Auch diese Fragen gehören zum Verbraucherschutz.
Dabei sollte eines nicht vermischt werden: Coliforme Bakterien sind zunächst #Indikatororganismen. Sie bedeuten nicht automatisch, dass #krankmachende #Keime im Trinkwasser vorhanden sind. Gerade deshalb gilt aber das Vorsorgeprinzip: Weil niemand ausschließen kann, dass weitere Verunreinigungen vorliegen, wird das Abkochgebot ausgesprochen.
Umso erstaunlicher wirkt es, dass bereits jetzt über eine fehlende Schadensersatzpflicht gesprochen wird, obwohl die Ursache der Verunreinigung noch nicht einmal feststeht.
Vielleicht wäre es deshalb an der Zeit, auch die Perspektive des Verbraucherschutzes einzubeziehen. Wie bewertet die Verbraucherzentrale einen solchen Fall? Welche #Rechte haben #Kunden, wenn Trinkwasser über einen längeren Zeitraum nur eingeschränkt nutzbar ist? Besteht ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder zumindest Kulanz? Und welche Anforderungen gelten an die Information der Verbraucher?
Diese Fragen dürften viele Betroffene derzeit deutlich mehr interessieren als die vorsorgliche Feststellung, wer für einen möglichen Schaden haftet.
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