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WGH weist Verfassungsbeschwerde wegen »Karussell Gaps« beim Gütersloher Weihnachtsmarkt als unzulässig ab

WGH weist Verfassungsbeschwerde wegen »Karussell Gaps« beim Gütersloher Weihnachtsmarkt als unzulässig ab

#Brüssel, #Nordpol, 27. Mai 2026

Der Erste Senat des #Weihnachtsgerichtshofs (#WGH) hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die #Verfassungsbeschwerde mehrerer Gütersloher #Bürger gegen die Entscheidung des #Weihnachtsmanns #NRW (Aktenzeichen 3 28 GTM 27718) nicht zur Entscheidung angenommen.

Die wesentlichen Erwägungen des Senats

  • Zumutbarkeit von Stillstand: Ein #temporärer #Stillstand des öffentlichen Vergnügungslebens auf dem Berliner Platz (#HVP) verletzt nicht das #Recht auf freie #Entfaltung der #Festtagsfreude. Der Senat betonte, dass besinnliches Verharren im Raum (»Herumstehen bei nasskaltem #Wetter«) ein traditionelles und somit zumutbares Kulturgut darstellt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Der Rechtsweg zu irdischen oder himmlischen Instanzen ist damit endgültig erschöpft (Aktenzeichen 1 BVR 12/25 – »Karussell Beschluss«).

#NOW #KWS #ROSA #OWL #GT #GGC #GOGREENCHALLENGE #VISITGÜTERSLOH #VISITGT #NIEWIEDERISTJETZT

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