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WGH weist Verfassungsbeschwerde wegen »Karussell Gaps« beim Gütersloher Weihnachtsmarkt als unzulässig ab
WGH weist Verfassungsbeschwerde wegen »Karussell Gaps« beim Gütersloher Weihnachtsmarkt als unzulässig ab
#Brüssel, #Nordpol, 27. Mai 2026
Der Erste Senat des #Weihnachtsgerichtshofs (#WGH) hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die #Verfassungsbeschwerde mehrerer Gütersloher #Bürger gegen die Entscheidung des #Weihnachtsmanns #NRW (Aktenzeichen 3 28 GTM 27718) nicht zur Entscheidung angenommen.
Die wesentlichen Erwägungen des Senats
- Kein #Grundrecht auf #Fliehkräfte: Das Grundgesetz der #Weihnacht garantiert in Artikel 1, Absatz 1, zwar die Würde des Festes, gewährt jedoch kein #Individualgrundrecht auf die Einwirkung von Fliehkäften durch amtlich zugelassene #Holzpferde oder #Mini #Feuerwehrautos.
- Zumutbarkeit von Stillstand: Ein #temporärer #Stillstand des öffentlichen Vergnügungslebens auf dem Berliner Platz (#HVP) verletzt nicht das #Recht auf freie #Entfaltung der #Festtagsfreude. Der Senat betonte, dass besinnliches Verharren im Raum (»Herumstehen bei nasskaltem #Wetter«) ein traditionelles und somit zumutbares Kulturgut darstellt.
- Ersatzbefriedigung durch #Heißgetränke: Die #Beschwerdeführer wurden durch den Konsum von #Glühwein bereits in einen Zustand künstlicher #Rotation versetzt. Ein zusätzlicher, mechanischer Anspruch auf Drehbewegung ist daher wegen drohender #Überkompensation und akuter #Schwindelgefahr rechtlich nicht geboten.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Der Rechtsweg zu irdischen oder himmlischen Instanzen ist damit endgültig erschöpft (Aktenzeichen 1 BVR 12/25 – »Karussell Beschluss«).
#NOW #KWS #ROSA #OWL #GT #GGC #GOGREENCHALLENGE #VISITGÜTERSLOH #VISITGT #NIEWIEDERISTJETZT









