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Keine Pflicht zur Zahlung: Rückbaukosten für Fernwärmeanschlüsse unzulässig
Keine Pflicht zur Zahlung: #Rückbaukosten für #Fernwärmeanschlüsse #unzulässig
- Verbraucherzentrale Niedersachsen geht erfolgreich gegen »BS Energy« vor
#Hannover, 22. Mai 2026
Die #Verbraucherzentrale #Niedersachsen hat »BS Energy« erfolgreich abgemahnt: Kostenforderungen für den #Rückbau von Fernwärmeanschlüssen gegenüber Verbrauchern sind unzulässig. Betroffene sollten Forderungen genau prüfen und sich nicht vorschnell zur Zahlung verpflichten.
»Unserer Auffassung nach dürfen Versorgungsunternehmen die Kosten für den Rückbau des Fernwärmeanschlusses nicht ohne Weiteres auf #Verbraucher umlegen«, so René Zietlow Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. »Dass ›BS Energy‹ nun eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz.«
Für den Rückbau des Fernwärme Hausanschlusses, nach dem Umstieg auf eine #Wärmepumpe, stellte das Unternehmen Beträge von bis zu 34.510 Euro (brutto) in Rechnung. Alternativ wurde angeboten, lediglich den Anschluss zu trennen, ohne die Leitung zurückzubauen – Kostenpunkt 5.831 Euro. Beide Beträge seien laut Unternehmen nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet worden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen reagierte mit einer Abmahnung, wodurch die Praxis nun erstmal gestoppt wurde. Inzwischen hat »BS Energy« eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Grundlage für die Abmahnung war insbesondere ein Urteil des Oberlandesgerichts #Oldenburg zur vergleichbaren Rechtslage im Gasbereich, das sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale auch auf Fernwärmeanschlüsse übertragen lässt.
Was Betroffene jetzt beachten sollten
»Auch wenn ›BS Energy‹ nach der Unterlassungserklärung entsprechende Forderungen künftig nicht mehr erheben darf, könnten ähnliche Praktiken auch bei anderen Versorgungsunternehmen auftreten.«, betont Zietlow Zahl. »Im Zweifel lohnt es sich immer, rechtlichen Rat einzuholen und Forderungen genau prüfen zu lassen.« Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät dazu, Fernwärmeanschluss liegen zu lassen. Wenn möglich, sollte die Leitung zunächst auf dem Grundstück verbleiben – allerdings ohne zusätzliche Kosten. Kostenforderungen sollte man widersprechen: Ist ein Rückbau aus Sicht der Verbraucher zwingend notwendig – wenn beispielsweise durch den Anschluss #Umbauarbeiten behindert würden – sollten sie frühzeitig klarstellen, dass sie dafür keine Kosten übernehmen. Außerdem empfiehlt die Verbraucherzentrale, keine vorschnellen Unterschriften zu leisten – Forderungen zur Kostenübernahme sollten keinesfalls ungeprüft akzeptiert werden. Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video, mehr …
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