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NOW Kommentar: Es rast der Radler und der Fußgänger wundert sich
#NOW #Kommentar: Es rast der Radler und der Fußgänger wundert sich
- Fahrradfahren in der Fußgängerzone – das ewige Problem in Gütersloh
#Gütersloh, 10. April 2026
Es ist ein Thema, das in Gütersloh seit Jahren bekannt ist – und trotzdem ungelöst bleibt: Radfahrer und E Scooter Fahrer in der Fußgängerzone. Freilich ist »Rasen« ein relativer Begriff. Aus der Sicht der Fußgänger »rasen« Radler, wenn sie schneller als das erlaubte Schritttempo radeln. Aus ihrer Sicht fahren sie offenbar mit normaler Geschwindigkeit. Aber die Rechtslage ist hier eindeutig, die Sichtweise spielt keine Rolle.
Die Regeln sind also eindeutig: #Fußgänger haben #Vorrang. Wenn das Befahren überhaupt erlaubt ist, dann nur in #Schrittgeschwindigkeit. Die Realität sieht jedoch anders aus. Wer regelmäßig durch die #Innenstadt geht, kennt die Situation: #Räder und E Scooter, die sich mit deutlich höherem Tempo durch die Menge bewegen, dichtes Vorbeifahren, Klingeln mit der Erwartung, dass andere Platz machen – und nicht selten genervte Kommentare, wenn das nicht geschieht. Oder ebendiese Erwartung, dass andere Platz machen, auch ohne Klingeln. Einfach so. Als Naturzustand.
Dabei ist das Problem kein neues. Es ist vielmehr ein #Dauerzustand. Und genau das macht es so bemerkenswert: Alle wissen davon, doch konsequent gelöst wird es nicht.
Bezeichnend ist eine einfache Beobachtung: An Tagen, an denen die #Fußgängerzone brechend voll ist, steigen selbst die hartnäckigsten #Fahrer ab. Nicht aus Einsicht, sondern weil sie schlicht nicht mehr fahren können. Das zeigt, woran es tatsächlich fehlt: nicht an der Fähigkeit zur Rücksichtnahme, sondern an der Bereitschaft dazu.
Der »typische« Fahrer – häufig älter, sicherheitsbewusst ausgerüstet, mit Helm und aufrechter Sitzposition – sieht sich selbst nicht als Problem. Im Gegenteil: Viele halten sich für besonders vernünftig unterwegs. Dass Schrittgeschwindigkeit kaum eingehalten wird, fällt dabei oft gar nicht ins Gewicht – zumindest aus eigener Perspektive.
Für Fußgänger entsteht daraus eine unangenehme Situation. Sie sind im Recht, sollen aber gleichzeitig ständig mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Wer nicht ausweicht, wird schnell als hinderlich empfunden. Wer ausweicht, bestätigt indirekt das falsche Verhalten.
Die Zuständigkeiten sind ebenfalls klar, zumindest auf dem Papier: #Polizei und #Ordnungsamt könnten kontrollieren und eingreifen. In der Praxis geschieht das jedoch zu selten, um eine spürbare Wirkung zu entfalten. Ohne regelmäßige Kontrollen bleibt die Hemmschwelle niedrig.
Und so bleibt die Frage: Wie lässt sich das Problem lösen?
Die unbequeme Antwort lautet vermutlich: gar nicht vollständig. #Einsicht lässt sich nicht verordnen. #Appelle verhallen, wenn sie nicht durchgesetzt werden. Poolnudeln können albern wirken. Und dauerhafte Kontrolle ist aufwendig.
Was bleibt, sind kleine Stellschrauben: punktuelle Kontrollen, klarere Beschilderung, vielleicht auch bauliche Maßnahmen. Vor allem aber bräuchte es eines: ein gemeinsames Verständnis dafür, dass eine Fußgängerzone genau das ist – ein Raum für #Fußgänger.
Bis dahin wird sich wenig ändern. Und das »ewige Problem« bleibt genau das: #ewig.









