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Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen, News vom 8. Januar 2026

#Landwirtschaftskammer #Nordrhein #Westfalen, News vom 8. Januar 2026

#Münster, 8. Januar 2025 

Die jährliche Tierzahlmeldung steht an

Die #Tierseuchenkasse #NRW erinnert alle Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in #NRW #Pferde, #Schweine, #Schafe, #Ziegen, #Gehegewild, #Geflügel oder #Bienen (auch Ableger) hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar 2026 bei der #Tierseuchenkasse NRW melden. Der einfachste Weg für die Meldung geht online.

Die Tierseuchenkasse NRW weist darauf hin, dass die gesetzliche Verpflichtung nicht nur für #Landwirte, sondern auch für Hobbytierhalter sowie gewerbliche Tierhalter gilt. Eine Meldung ist auch erforderlich, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Stichtag für die Tierbestandsmeldung ist der 1. Januar 2026 beziehungsweise der Jahreshöchstbesatz.

Eine Ausnahme gilt für Rinderhalter. Die Tierseuchenkasse NRW entnimmt den Rinderbestand vom 1. Januar und 15. Februar aus der HIT Datenbank.

#Halter von #Schweinen, #Schafen, #Ziegen, #Geflügel und Bienen (auch Ableger) müssen den Jahreshöchstbesatz melden. Pferdehalter und Gehegewildhalter müssen eine Stichtagsmeldung zum 1. Januar 2026 abgeben. Bei Kameliden ist keine jährliche Tierzahlmeldung erforderlich, es muss nur eine Erstanmeldung erfolgen.

Eine Nachmeldung für die Haltung von Pferden und Gehegewild (bei mehr als 50 Tieren) zum 15. Februar 2025 ist erforderlich, wenn sich der Tierbestand durch Zugänge aus anderen Betrieben seit dem 1. Januar 2026 um mehr als 10 Prozent erhöht hat. Die erforderliche Nachmeldung ist bis zum 28. Februar 2026 schriftlich an die Tierseuchenkasse NRW zu richten. Neu gegründete Tierbestände müssen jederzeit bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet werden.

Melden Tierhalter die Zahl ihrer Tiere nicht fristgerecht oder unvollständig, werden #Tiere, die von einer Seuche betroffen sind, nicht entschädigt oder die Entschädigungsleistungen werden gekürzt. Auch weitere Kosten, zum Beispiel für die Tierkörperbeseitigung sowie die Reinigung und Desinfektion des Betriebs, werden nicht von der Tierseuchenkasse übernommen.

Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer NRW. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhalter zu erheben, um beim Auftreten einer #Tierseuche Entschädigungen leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anbieten zu können.

Weitere Informationen gibt es online

Weiterbildung für #Frauen im #Agrarbereich

Rund 50 verschiedene Vorträge und Seminare online und in Präsenz enthält das neue »#WiN« Programm der Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen. WiN steht für »Weiterbildung im Netzwerk für Frauen im Agrarbereich«. Das Programm bietet praxisnahe Lernangebote, die sich gut in den Alltag integrieren lassen. Es gibt nicht nur kompakte Online Seminare, sondern auch vertiefende Präsenzveranstaltungen. Das Themenspektrum reicht von Seminaren zur Digitalisierung im Agrarbüro über Neuerungen in der EU #Agrarförderung bis hin zum richtigen Umgang mit Arzneimitteln auf dem Betrieb. Auch zu Themen wie #Cybersicherheit, #Zeitmanagement, #Klimaschutz und #Nachhaltigkeit gibt es Seminare.

Die Weiterbildungsveranstaltungen richten sich insbesondere an Frauen, die in der Betriebsführung arbeiten, bei betrieblichen Entscheidungen mitdiskutieren wollen und sich wünschen, dass ihnen die Arbeit im Agrarbüro leichter von der Hand geht. Natürlich können auch Männer an den Seminaren teilnehmen. Interessierte können die Veranstaltungen entweder einzeln oder auch als Abo buchen.

Informationen dazu sowie zu den einzelnen Seminaren gibt es online

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