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Kreis Gütersloh: Rettungswachenbereisung – Bilanz des Rettungsjahres 2025

Kreis Gütersloh: Rettungswachenbereisung – Bilanz des Rettungsjahres 2025

#Gütersloh, 19. Dezember 2025

Zum Abschluss einer mehrtägigen Bereisung der Rettungswachen im Kreis Gütersloh wurde eine Bilanz des Rettungsjahres 2025 gezogen. Dabei standen der #Austausch mit den #Beschäftigten sowie aktuelle Entwicklungen im #Rettungsdienst im Mittelpunkt.

2025 wurden im Kreisgebiet rund 43.700 Einsätze der #Notfallrettung durchgeführt, hinzu kamen etwa 11.700 #Krankentransporte. Die Zahl der #Notarzteinsätze ging auf rund 6.800 zurück. Insgesamt ist nach einem Rückgang in den Jahren zuvor wieder ein moderater Anstieg der Einsatzzahlen zu verzeichnen.

Geprägt war das Jahr durch die Einführung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans. Dieser sieht einen personellen und strukturellen Ausbau an nahezu allen Rettungswachen vor. Erste Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, weitere folgen schrittweise in den kommenden Jahren. Dazu zählen unter anderem zusätzliche Fahrzeuge, Personalaufwuchs sowie bauliche Projekte an mehreren Standorten.

Der #Kreisrettungsdienst beschäftigt aktuell 175 #Mitarbeiter sowie #Auszubildende und Teilnehmer im #Freiwilligen #Sozialen #Jahr. Die Ausbildung von #Notfallsanitätern erfolgt inzwischen an allen Rettungswachen.

Technisch wurde der #Rettungsdienst weiter modernisiert. Unter anderem wurden neue #Rettungswagen in Dienst gestellt, medizinische Ausstattung erneuert und das Telenotarztsystem weiter ausgebaut. Dieses trägt dazu bei, #Notärzte gezielt einzusetzen und Versorgungsabläufe zu optimieren.

Auch die #Kreisleitstelle verzeichnete 2025 einen Anstieg der koordinierten Einsätze auf rund 64.800. Parallel dazu wurden organisatorische und technische Anpassungen vorgenommen, um die Leistungsfähigkeit langfristig zu sichern.

Ein weiteres Thema war der Umgang mit sogenannten »#Fehlfahrten«, also Einsätzen ohne anschließenden #Transport ins #Krankenhaus. Dabei wurde deutlich, dass viele #Einsätze medizinisch nachvollziehbar sind, zugleich aber eine landesweite Klärung der Finanzierung weiterhin erforderlich ist.

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