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Gütersloh: Anmeldung der künftigen Erstklässler ab Montag, 27. Oktober 2025

Gütersloh: Anmeldung der künftigen Erstklässler ab Montag, 27. Oktober 2025

  • Vorherige Terminvereinbarung in der #Grundschule erforderlich

Alle #Kinder, die bis zum 30. September 2026 6 Jahre alt werden (die also im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geboren wurden), sind im kommenden Schuljahr 2026/27 schulpflichtig. Die Anmeldung der Schulanfänger muss in der Zeit von Montag, 27. Oktober 2025, bis Freitag, 7. November 2025, erfolgen. Dafür ist eine vorherige Terminvereinbarung in der jeweiligen Grundschule zwingend erforderlich. Die Eltern können frei wählen, an welcher Schule in Gütersloh sie ihr Kind anmelden. Es besteht aber nur ein Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule oder katholischen Bekenntnisschule, soweit deren Aufnahmekapazität ausreicht. Falls mehr Kinder angemeldet werden, als die Schule aufnehmen kann, so muss die Schule zunächst all jene angemeldeten Kinder aufnehmen, für die sie die nächstgelegene Schule ist. 

Zur Anmeldung sind mitzubringen: das schulpflichtig werdende Kind, das zugesandte Anmeldeformular, das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes sowie ein Nachweis über die Masernimpfung und gegebenenfalls Unterlagen über eventuell noch nicht abgeschlossene Frühfördermaßnahmen. Es wird gebeten, zum vereinbarten Termin nur mit einem Elternteil und der Schulanfängerin/ dem Schulanfänger zu erscheinen. Die Kontaktdaten aller Grundschulen in Gütersloh für eine Terminvereinbarung finden Eltern online.

Kinder, die erst nach dem 30. September 2026 6 Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres 2026/27 in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Der Antrag auf vorzeitige Einschulung kann bei der Schulleitung gestellt werden.

Ein Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten besteht nur beim Besuch der nächstgelegenen Grundschule, soweit die Entfernungsvoraussetzungen erfüllt sind (mehr als 2 Kilometer fußläufiger Weg).

Bei Fragen zum Anmeldeverfahren erteilt die Stadtverwaltung unter Telefon +495241823357 Auskunft. Die Links zu den Homepages der Grundschulen und Infos zu den Anmeldungen finden Eltern online

Städtische Gemeinschaftsschulen

  • Grundschule Avenwedde Bahnhof, Albertus Magnus Straße 11 a, Telefon +49524150523210
  • Grundschule Edith Stein Schule, Franz Grochtmann Straße 36, Telefon +49524150523510

Städtische katholische Bekenntnisschulen

  • Grundschule Josefschule, Bruder Konrad Straße 116, Telefon +49524150523810
  • Grundschule Kapellenschule, Dr. Thomas Plaßmann Weg 10, Telefon +49524150523910
  • Grundschule Overbergschule, Neuenkirchener Straße 44, Telefon +49524150524310

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