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Agentur für Arbeit: Auskünfte zu Zahlungen am 6. Oktober 2025 nur eingeschränkt möglich
#Agentur für #Arbeit: Auskünfte zu Zahlungen am 6. Oktober 2025 nur eingeschränkt möglich
#Bielefeld, 29. September 2025
Die #Bundesagentur für #Arbeit (BA) modernisiert ihr Finanzsystem und Logistiksystem, um auch künftig zuverlässige Zahlungen zu sichern. Am 6. Oktober 2025 kommt es daher bei leistungsrechtlichen Auskünften zu geringfügigen Einschränkungen in allen Arbeitsagenturen.
Die #BA bittet um Verständnis, dass Auskünfte für die Bereiche der #Arbeitslosensicherung und #Grundsicherung, der #Familienkassen und zu #Zahlungen an #Maßnahmeträger an diesem Tag nur bedingt möglich sind. Dies betrifft etwa Auskünfte zum aktuellen Stand einer Auszahlung und Auskünfte zu Überweisungen von Forderungen beziehungsweise Rechnungen.
Nicht betroffen sind die regelmäßigen Zahlungen selbst (zum Beispiel #Arbeitslosengeld, #Bürgergeld, #Kindergeld et cetera). Diese werden weiterhin fristgerecht ausgezahlt. Auch die Bargeldversorgung in dringenden Fällen ist sichergestellt.
Aufgrund der #Umstellung und des Quartalswechsels kann es bei Nachfragen zu längeren Wartezeiten kommen. Die BA empfiehlt daher, Vorsprachen und Anrufe an diesem Tag möglichst auf dringende Angelegenheiten zu beschränken. #Kunden können ihr Anliegen alternativ über die eServices, die BA Mobil Kunden #App, die #Jobcenter App oder »Jobcenter.Digital« übermitteln. Zusätzlich bittet die BA auch um Verständnis, dass am 6. Oktober 2025 der #Inkasso #Service telefonisch nicht erreichbar ist.









