Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Heimkosten, steuerlich gesehen
Finanzgericht erkannte außergewöhnliche Belastung an
Heimkosten, steuerlich gesehen / Finanzgericht erkannte außergewöhnliche Belastung an
Bild-Infos Download
BilduZoom Button

Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Heimkosten, steuerlich gesehen Finanzgericht erkannte außergewöhnliche Belastung an Heimkosten, steuerlich gesehen / Finanzgericht erkannte außergewöhnliche Belastung an Bild-Infos Download Bildu

LBS: Heimkosten, steuerlich gesehen

#Berlin, 28. April 2025

Muss der #Angehörige eines unterhaltspflichtigen #Steuerpflichtigen wegen #Pflegebedürftigkeit in einem #Heim untergebracht werden, dann können die anfallenden Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fachgerichtsbarkeit entschieden (Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 14 K 2643/16).

Der Fall

Die #Mutter eines Steuerzahlers zog in ein Altenpflegeheim um, weil sie krankheitsbedingt nicht mehr selbstständig in der bis dahin genutzten Wohnung bleiben konnte. Der Sohn machte die durch das Einkommen der Mutter ungedeckten Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend. Der Fiskus lehnte mit der Begründung ab, die Aufwendungen seien um eine Haushaltsersparnis zu kürzen.

Das #Urteil

Der Sohn durfte die gesamten vom Heim in Rechnung gestellten Kosten für Unterkunft und Verpflegung geltend machen. Bei einem Heimaufenthalt lägen die Aufwendungen in der Regel ohnehin erheblich höher als die dafür üblichen Kosten bei einem Verbleib im eigenen Haushalt, befand das #Finanzgericht.

  HOME     IMPRESSUM     DATENSCHUTZ  
Gütsel Skyline
NOW Magazine Ampersand + SEO Gütersloh